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1318. Oktober 4. Breslau.

Quarto non. Oct.

Heinrich, Bischof von Breslau, berichtet dem Papst Johann XXII., dass er das Mathiashospital zu Breslau wegen eingerissener Missstände hätte visitiren wollen, wohingegen die Hospitaliterbrüder sich auf ihr Exemtionsprivileg berufen hätten, ohne dasselbe jedoch an den gebührenden ihnen mehrere Jahre hindurch gesetzten Terminen vorzulegen, vielmehr schickten sie nun folgende Appellation an den apostolischen Stuhl: Johann, Meister, und Johann, Prior des Mathiasstiftes des Kreuzträgerordens St. Augustini, bitten euch, Bischof Heinrich von Breslau, im Namen unseres Hauses von der Visitation abzustehen, da euch kein Recht darauf gebührt 1) weil der Orden exemt ist, 2) weil genanntes Hospital durch die Brüder dieser Kirche in spiritualibus und temporalibus verwaltet wird, folglich von einer Jurisdiktion ganz exemt ist, 3) weil genanntes Hospital von seinen Gründern mit Zustimmung eurer Amtsvorgänger der Verwaltung des Ordens übertragen worden ist und ihr daher das Amt der Visitation nicht ausüben könnt, 4) weil die Meister des Prag er Hospitals im Besitze des Visitationsrechtes über genanntes Hospital bei Breslau sind, schon durch ersessenes Recht. Deshalb appelliren sie an den päpstlichen Stuhl etc. Ueber genannten Meister und Propst des genannten Hospitals, fährt der Bischof weiter fort, da sie trotz vieler Termine mehrere Jahre lang in ihrer Widerspenstigkeit verharrten, habe er daher die Exkommunikation ausgesprochen und über das Hospital das Interdikt verhängt ungeachtet ihrer frivolen Appellation, über die er ihnen apostolos refutatorios ausstellt.

Abgedr. nach einer beglaubigten Abschrift vom Jahre 1681 von Stenzel i. d. Script. rer. Siles. II, 296 Anm.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.